Autismusdiagnostik und ADHS-Diagnostik bei Erwachsenen
Bei Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung oder eine ADHS biete ich Erwachsenen eine strukturierte Diagnostik an.
Im Rahmen der Autismus- bzw. der ADHS-Diagnostik prüfe ich systematisch, inwiefern der Verdacht zutreffend ist.
Wichtig ist mir: Wir gehen davon aus, dass sämtliche beschriebenen Symptome auch bei Nichtbetroffenen vorkommen. Um eine Autismus-Spektrum-Störung, eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung handelt es sich erst, wenn die Diagnosekriterien erfüllt sind und Funktionsbereiche deutlich eingeschränkt sind. Ebenso wie eine Hochintelligenz ist das sehr selten. Noch seltener ist es, dass eine solche Störung erst im Erwachsenenalter bemerkt und dann im Rahmen einer Differentialdiagnostik festgestellt wird.
Im Praxisalltag bedeutet das: In den meisten Fällen bestätigt sich der Verdacht nicht. Kann ich z.B. Autismus ausschließen, ohne die komplette Autismusdiagnostik durchzuführen, teile ich Ihnen das mit. Ich biete dann i.d.R. an, eine Alternativhypothese zu testen. Dies kann meist auch in jeder anderen Praxis geschehen, auch das lege ich offen.
Ich stelle dabei sicher, dass ich niemanden "übersehe" und verkürze die Dauer nur, wenn ich absolut sicher bin, dass sich der Verdacht nicht bestätigt.
Wird die Diagnose anerkannt?
Prinzipiell: Ja. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin darf ich eigenständig Diagnosen stellen. Ich kann jedoch nicht versprechen, dass das jede*r weiß. Sollte es Zweifel geben, telefoniere ich gerne mit der zweifelnden Person.
In der (momentan in Überarbeitung befindlichen) S3-Leitlinie zur Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen stimmen die Expertinnen überein, das Hinzuziehen einer ärztlichen Person zu empfehlen. Es geht darum, auszuschließen, dass eine körperliche Erkrankung die Symptome hervorruft. Das machen Psychiaterinnen im Rahmen einer konsiliarischen Beurteilung. In dem Fall bedeutet das also: kann ich eine ASS nicht ausschließen, machen Sie einen Termin bei einer psychiatrischen Kollegin- deren Expertise berücksichtige ich in der Diagnosestellung.
Ablauf am Beispiel der Autismusdiagnostik (Exemplarisch)
Sprechstunde (in der Praxis)
Wir besprechen in einem 50-minütigen Gespräch, wie der Verdacht entstanden ist, unter welchen Symptomen Sie leiden und ob eine Differentialdiagnostik "Sinn" macht. Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, lade ich Sie zu einer ausführlichen Diagnostik ein.
Screening (am PC/ per Post)
Sie erhalten von mir einen oder mehrere Fragebögen- je nach Fragestellung können Sie diese Online ausfüllen oder Sie senden mir die ausgefüllten Bögen per Post zu.
Fragebogendiagnostik, ggf. weiterführende Testungen von Teilleistungsbereichen (i.d.R. in Präsenz in der Praxis)
Ausgehend von der Fragestellung stelle ich ein individuelles Testpaket zusammen. Zur Testdiagnostik kommen Sie in die Praxis oder ich schicke Ihnen einen Link zu. Sie füllen am PC oder mit Paper-Pencil verschiedene Fragebögen aus.
3. (Teil-)standardisiertes Interview (in Präsenz in der Praxis, 50-100 min)
Zu diesem Termin kommen Sie in die Praxis. Vorbefunde/ Grundschulzeugnisse etc. können Sie mir entweder vorab schon zuschicken, oder zum Termin mitbringen.
Im (Teil-)standardisierten Interview kläre ich zunächst unabhängig von der "Aktenlage" (d.h. ohne Vorbefunde), inwiefern sich Hinweise auf die zu testende Störung erhärten. Dies umfasst i.d.R. auch die Erhebung der biografischen Anamnese.
4. ggf. Fremdanamnese (in Präsenz, telefonisch oder per Video-Call, 30-50 min oder per Fragebogen)
Kann der Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung weiterhin nicht ausgeräumt werden, spreche ich mit einer Person, die Sie gut kennt. Im Idealfall ist dies ein Elternteil/ Geschwister/ jemand, der Sie schon in der Kindheit kannte. Ist dies nicht möglich, kann ggf. auch das Gespräch mit Partner*in oder langjährigen Freunden weiter helfen.
5. ggf. Konsiliarisches Gespräch (in der Praxis der Kollegin/ des Kollegen oder per Video-Call, 50 min)
Wenn es bisher noch keine Vorbefunde gibt, ist ein konsiliarisches Gespräch bei einer ärztlichen oder psychologischen Kollegin/ einem ärztlichen oder psychologischen Kollegen notwendig. Im Rahmen des Konsils müssen beispielsweise körperliche Erkrankungen ausgeschlossen werden, die die Symptomatik erklären könnten.
6. Abschlussgespräch (in Präsenz oder per Video-Call)
Zum Abschluss besprechen wir das Ergebnis der Diagnostik und ich gebe Ihnen (wenn möglich) Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen.
7. Kurzbericht oder bei Bedarf Gutachten (per Post)
Ein Kurzbericht umfasst max. eine DIN-A4-Seite und begründet kurz und knapp das Ergebnis der Diagnostik. Wünschen Sie ein ausführliches Gutachten, ist auch dies möglich.
Kosten einer Neurodivergenz-Diagnostik
Die Autismusdiagnostik und die ADHS-Diagnostik lassen sich in der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen abbilden. Die Kosten werden i.d.R. von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen getragen. Fragen Sie dort am besten vorab einmal nach. Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten in meiner Praxis grundsätzlich nicht.
Seit dem 01.07.2024 gilt eine neue Abrechnungsempfehlung der BPTK, BÄK, PKV und Beihilfe. Diese können Sie hier einsehen: B_Ae_K_B_Pt_K_PKV_V_Beihilfe_Abrechnungsempfehlung_d583969f7a.pdf
Die zugehörige Gebührenordnung finden Sie hier: GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf
Leitsätze
Mir ist wichtig,
- Ihnen wertschätzend und auf Augenhöhe zu begegnen.
- wenn möglich transparent zu arbeiten.
- dass Sie das individuelle Angebot erhalten, das Sie benötigen.
- mich ständig weiterzubilden und die Qualität der Psychotherapie zu überprüfen (durch Fortbildungen, Supervisionen und kollegiale Intervisionen)